Rechtsprechung
BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage des Vorliegens politischer Verfolgung hinsichtlich einer Befürchtung von Übergriffen und Misshandlungen im Zusammenhang mit einer in Ägypten drohenden Inhaftierung - Fehlende Divergenz bezüglich der zur Asylrelevanz von ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1988 - 19 A 10105/86
- BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
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- BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86
Verbindung von Verfahren
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats begründen Verletzungen der Menschenwürde - unbeschadet des allgemeinen ausländerrechtlichen Schutzes des Betroffenen - nur dann einen Anspruch auf Asylanerkennung, wenn ihnen politische Motive zugrunde liegen (Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184, vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226, zuletzt vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 62.87 - InfAuslR 1989, 163).Es hat diese Indizwirkung hier aber deswegen verneint, weil nach den ihm verfügbaren Erkenntnisquellen körperliche Übergriffe in der Heimat des Klägers allgemein zur Erzwingung von Geständnissen eingesetzt werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Mai 1986 a.a.O.).
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Insbesondere ist nicht erkennbar, inwiefern eine Divergenz zu dem Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - (BVerwGE 71, 180) bestehen sollte, wonach das Gericht auch in Asylstreitsachen die volle Überzeugung von der Wahrheit des vom Asylsuchenden behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals erlangen muß. - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats begründen Verletzungen der Menschenwürde - unbeschadet des allgemeinen ausländerrechtlichen Schutzes des Betroffenen - nur dann einen Anspruch auf Asylanerkennung, wenn ihnen politische Motive zugrunde liegen (Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184, vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226, zuletzt vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 62.87 - InfAuslR 1989, 163).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine größere Zahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats begründen Verletzungen der Menschenwürde - unbeschadet des allgemeinen ausländerrechtlichen Schutzes des Betroffenen - nur dann einen Anspruch auf Asylanerkennung, wenn ihnen politische Motive zugrunde liegen (Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184, vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226, zuletzt vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 62.87 - InfAuslR 1989, 163). - BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Mit der Behauptung, das Berufungsurteil beruhe "auf einer grundlegenden Verkennung der Situation in Ägypten", legt die Beschwerde entgegen dem Bezeichnungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO schon nicht dar, welche bestimmte und verallgemeinerungsfähige Rechtsansicht das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (stand. Rspr., vgl. z.B. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130). - BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Ob Foltermethoden angewendet werden, um den Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder in seiner politischen Überzeugung zu treffen, beurteilt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles und ist daher rechtsgrundsätzlicher Klärung nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfg Nr. 20). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine größere Zahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 67.87
Bestrafung auf Grund von Staatsschutzbestimmungen als politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1989 - 9 B 110.89
Die hieraus von der Vorinstanz gezogene Schlußfolgerung, daß ein strafrechtlicher Zugriff der ägyptischen Strafverfolgungsorgane unter diesen Umständen wegen der Verwirklichung eines Gewaltdelikts erfolgen und deshalb asylunerheblich sein würde, rechtfertigt die erstrebte Revisionszulassung wegen Divergenz nicht (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137).